FAQ BGM

Was ist Gesundheitsförderung?

Im Mittelpunkt der Gesundheitsförderung steht der Aspekt „Was erhält gesund?“.

Nach dem Verständnis der WHO und in Abgrenzung zur Prävention bezeichnet der Begriff „Gesundheitsförderung“ ein Bündel von Strategien und Methoden auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen, mit denen die Gesundheitspotentiale von Menschen gestärkt werden sollen.

Dazu gehören sowohl Maßnahmen, die auf die Veränderung und Förderung des individuellen Gesundheitsverhaltens abzielen, als auch solche, die auf die Schaffung förderlicher Lebensbedingungen ausgerichtet sind. Welche Erkrankungen sollen mit Präventionsmaßnahmen vermieden werden? Die sogenannten nicht übertragbaren Krankheiten sind epidemiologisch weit verbreitete Krankheiten, die in hohem Maße zu Beeinträchtigungen von Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Lebenserwartung beitragen. Hierzu zählen vor allem Herz-Kreislauf Erkrankungen, Diabetes mellitus, chronische Lungenerkrankungen und Muskel-Skeletterkrankungen. Diese Krankheiten können durch einen gesundheitsförderlichen Lebensstil und durch zielgerichtete Präventionsmaßnahmen weitgehend vermieden werden. Wie sehen in diesen Fällen mögliche Präventionsmaßnahmen aus? Die Einübung gesundheitsgerechter Verhaltensweisen beispielsweise im Rahmen von Ernährungs-, Bewegungs-, Entspannungskursen oder in gezielten Beratungen kann dazu beitragen, Übergewicht, Bluthochdruck, Bewegungsmangel o. ä. zu vermeiden. Die Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung kann Depressionen und Angststörungen vorbeugen.

Die Menschen können am besten dort erreicht werden, wo sie leben, lernen, arbeiten und spielen (Kommune, Stadtteil, KiTa, Schule, Betrieb).

Die Präventionsaktivitäten der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich unterscheiden in Maßnahmen des individuellen Ansatzes (Präventionskurse), Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und Maßnahmen in Lebenswelten (Settings).

Was ist der individuelle Ansatz? Mit dem „individuellen Ansatz“ sind themenspezifische Interventionen oder Präventionskurse gemeint, die auf den einzelnen Menschen und sein Verhalten ausgerichtet sind und die die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten einer gesunden, Störungen und Erkrankungen vorbeugenden Lebensführung aufzeigen. Was versteht man unter Betrieblicher Gesundheitsförderung? Die betriebliche Gesundheitsförderung (BFG) ist eine Handlungsstrategie, die darauf abzielt, die gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in einem Betrieb zu stärken. Zur Erreichung dieses Ziels erheben die Krankenkassen die gesundheitliche Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Betrieb, entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheit und unterstützen die Umsetzung präventiver und gesundheitsförderlicher Ansätze im Betrieb.

Was ist Setting

Ergänzend zu den Instrumenten der Krankenkassen zur Erfassung der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten können auch die Daten von arbeitsmedizinischen Untersuchungen oder Gefährdungsbeurteilungen herangezogen werden, die jedoch nicht die Krankenkassen, sondern die Betriebe selbst oder die Unfallversicherungsträger erheben. Zuständig ist hierfür die gesetzliche Unfallversicherung. Inwieweit übernehmen die Arbeitgeber Verantwortung für die Gesundheitsförderung ihrer Beschäftigten? Für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend (auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes, des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weiterer Gesetze) ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Was bedeutet „Setting“? Unter „Settings“, auch Lebenswelten, werden soziale Systeme verstanden, die einen starken Einfluss auf die Gesundheit ausüben und in denen zugleich die Bedingungen von Gesundheit gestaltet und beeinflusst werden können. Beispiele für Settings sind Kommunen, Stadtteile, Kindertagesstätten, Schulen und Betriebe.

Was ist der „Leitfaden Prävention“?

Der GKV-Spitzenverband hat zur Festlegung der inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung den „Leitfaden Prävention“ erstellt. In diesem Leitfaden sind die Voraussetzungen und Kriterien für Präventionsmaßnahmen festgelegt.

Bezuschussung von Präventionskursen

Wie kann ich den Zuschuss bei meiner Krankenkasse beantragen? Der Teilnehmer erhält nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebescheinigung, die der Versicherte bei seiner Krankenkasse vorlegt und damit formell einen Zuschuss zum Präventionskurs beantragt. Vorausgesetzt es handelt sich um einen Präventionskurs, der die Anforderungen des Leitfadens Prävention erfüllt und mindestens 80 Prozent der Kurstermine wahrgenommen wurden, kann dann ein Zuschuss von der Kasse gewährt werden. Wie viele Präventionskurse werden pro Jahr von meiner Krankenkasse bezuschusst? In der Regel fördern die Krankenkassen zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr.

Näheres dazu regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung. Wie erfolgt die Kostenübernahme? Muss ich einen Eigenanteil leisten? In der Regel übernimmt der Versicherte zunächst die Kosten für den Präventionskurs. Nach Abschluss und Vorlage der Teilnahmebescheinigung erhält der Versicherte einen Kostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Satzung der Krankenkasse ab. Für Kinder und Jugendliche werden die Kosten in der Regel voll übernommen. Näheres erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Was passiert wenn ich nicht an allen Kursteilen teilnehmen kann?

Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf Ersatztermine. Wie und durch wen wird die Qualität der Kursangebote sichergestellt? Die Kassen bezuschussen nur Kurse, die die Qualitätskriterien gemäß „Leitfaden Prävention“ erfüllen. Die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ prüft und zertifiziert Kurse kostenfrei und innerhalb von zehn Tagen und vergibt bei erfolgreicher Prüfung das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“. Die Anbieter müssen sich dazu online über die Internetseite www.zentrale-pruefstelle-praevention.de registrieren und ihr Kurskonzept hoch laden. Wie viel Geld geben die Krankenkassen jährlich für präventive Maßnahmen aus? Mit dem jährlichen Präventionsbericht stellen die Krankenkassen auf freiwilliger Basis Transparenz über ihre Leistungen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung nach §§ 20 und 20a SGB V her. Der jeweils aktuelle Präventionsbericht steht auf www.vdek.com zur Verfügung und gibt neben den jährlichen Ausgaben u. a. auch darüber Auskunft, wie viele Versicherte und Betriebe mit den Maßnahmen erreicht werden.

Wie wird Reha-Sport verordnet und finanziert?

Reha-Sport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt als Pflicht-Leistung gefördert und bezuschusst. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungsstunden á 45-60 Minuten in höchstens 18 Monaten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist im Allgemeinen auf bis zu zwei, höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche erstreckt. Maßgeblich für eine angemessene Förderungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls. Rehabilitationssport und Funktionstraining sollen in erster Linie in der Akutphase der Erkrankung „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Rehabilitationssport und Funktionstraining sind daher nicht als Dauerleistung angelegt, es sei denn, dies ist aus medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich.

Wenn die Patientin oder der Patient an einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung leidet, kann gemeinsam mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport empfohlen ist. Sollte dies der Fall sein, stellt der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt.

Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.