Präventionskurs nach §20 SGB V – Ihr Einstieg in die betriebliche Gesundheitsförderung
Sparen Sie sich Zeit und Frust bei der Zertifizierung eines §20 -Kurses!
Wir bieten Ihnen die Nutzung unseres Standard-Konzeptes „Ganzheitliches Krafttraining“. Das Kurskonzept ist mit dem Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ ausgezeichnet und wird von den gesetzlichen Krankenkassen entsprechend gefördert.
Folgende Schritte müssen Sie nun gehen, um das Konzept zu nutzen:
Schritt 1: Auftrag an BARTH Sportmanagement unterscheiben und an uns zurücksenden
Schritt 2: Das Kurskonzept wird Ihnen auf der Plattform der Zentralen Prüfstelle freigegeben
Schritt 3: Sie erhalten eine Checkliste zum einfachen Abarbeiten der notwendigen Schritte
Schritt 4: Die vorgesehenen Kursleiter werden in das Programm eingewiesen und erhalten ein Zertifikat, als Nachweis für die Zentrale Prüfstelle Prävention
Schritt 5: Nach Bestätigung der Zentralen Prüfstelle können Sie das Kurskonzept uneingeschränkt nutzen.
FAQ - Wichtige Fragen rund um den Präventionskurs §20
Begriffe rund um das Thema §20 SGB V (FAQ)
Präventionskurs
Ein Präventionskurs ist ein Gruppenangebot
(10-15 Teilnehmer)
Handlungsfelder für die Präventionskurse sind:
- Bewegungsgewohnheiten
- Ernährung
- Entspannung
- Suchtmittelkonsum
Primärprävention
Unter Primärprävention werden alle Maßnahmen und Verhaltensweisen verstanden, die geeignet sind, eine Krankheit zu verhindern bzw. ihre Entstehung zu verlangsamen.
Verhaltensprävention
Die Verhaltensprävention beeinflusst gesundheitsrelevantes Gesundheitsverhalten. Inhalte der Verhaltensprävention sind das gesundheitsförderliche Verhalten wie z. B. gesunde Ernährung, körperliche Bewegung und die Veränderung von gesundheitsriskantem Verhalten wie z.B. Rauchen, Alkoholmissbrauch und falsche Ernährung. Dazu bedient man sich verhaltenstheoretischer Programme, wozu auch die Präventionskurse gehören.
Verhältnisprävention
Das Ziel der Verhältnisprävention ist die Beseitigung von negativen Einflüssen auf die Gesundheit aus den Umwelt- und Lebensbedingungen und die Verringerung oder Beseitigung von Krankheits- und Unfallursachen, in der Lebens-, und Arbeitswelt. Die Maßnahmen sind: die Veränderung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben (z.B. Ergonomie am Arbeitsplatz)
Leitfaden Prävention
Im „GKV-Leitfaden Prävention“ findet man Information für die Umsetzung der Präventionskurse nach §20 SGB V.
Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Grundlagen entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht im Rahmen von §20 und §20a SGB V durchgeführt oder gefördert werden. Das betrifft
im Bereich der Fitnessstudios vor allem das Individualtraining oder das ausschließliche oder überwiegende Training an stationären Fitnessgeräten
Zentrale Prüfstelle Prävention
Über die Zulassung aller Angebote zu Bewegungsgewohnheiten) entscheidet die „Zentrale Prüfstelle Prävention“. Diese Stelle prüft und zertifiziert die Präventionskurse nach §20 Abs. 1 SGB V und vergibt bei erfolgreicher Prüfung das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“.
Kursleiter/anbieter
Ein Präventionskurs wird von qualifizierten Trainern durchgeführt
Grundqualifikation:
Die Grundqualifikation, die der Kursleiter mitbringen muss ist ein
Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet (Handlungsfeld)
Zusatzqualifikation:
Spezifische, in der Fachwelt anerkannte Fortbildung
Einweisung:
Der Kursleiter muss in das Programm eingewiesen werden. Diese Einweisung in unser Programm erhält der Kursleiter durch BARTH Sportmanagement.
Im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten gilt dazu laut GKV-Leitfaden für Präventionsprinzip a)
„Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten
Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung in Betracht, insbesondere
- Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
- Krankengymnasten / Physiotherapeuten
- Sport- und Gymnastiklehrer
- Ärzte, sofern diese im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende Gesundheitssport-Programm eingewiesen sind.“
- DOSB-Übungsleiter „B Prävention“ für Kurse mit dem Siegel Sport pro Gesundheit“
Kursgebühr
Die Kursgebühr wird vorab von den Teilnehmern an den Anbieter bezahlt.
Nach dem Kurs können die Teilnehmer bei ihren Krankenkassen eine Rückerstattung der Gebühr beantragen.
Voraussetzung für Erstattung der Kasse an ihre Versicherten ist, dass sowohl der Kurs als auch der Kursleiter von der Krankenkasse anerkannt sind.
Kursort
Der Präventionskurs kann in allen geeigneten Räumen durchgeführt werden. Geeignet ist zum Beispiel der Kursraum im Fitness-Studio, ein freier Raum im Betrieb oder eine Sporthalle.
Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“
Angebote im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten zielen auf:
- die Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität und
- die Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme.